Wichtiger Hinweis zur Steuerreform in 27 EU-Ländern ab dem 1. Juli 2026

EU Tax Reform Notice

Wichtiger Hinweis zur Steuerreform in 27 EU-Ländern ab dem 1. Juli 2026

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
Gemäß der kürzlich vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten Verordnung (EU) 2026/382 führt die EU ab dem 1. Juli 2026 um 00:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit eine Reform des Einfuhrsteuersystems für den grenzüberschreitenden E-Commerce durch. Waren, die nach dem Inkrafttreten durch den Zoll abgefertigt werden, unterliegen den entsprechenden Steuern. Diese Mitteilung soll unsere Kunden über den Hintergrund und die wesentlichen Aspekte der Umsetzung dieser Steuerreform informieren.
I. Wichtige Punkte der EU-Steuerreform:
1. Abschaffung der Zollfreigrenze für geringwertige Pakete
Die Zollbefreiung für B2C-Importpakete mit einem Wert von höchstens 150 € wird vollständig abgeschafft. Mit Inkrafttreten der Regelung müssen alle Waren, die aus Nicht-EU-Regionen in den EU-Markt eingeführt werden, gesetzlich vorgeschriebene Zölle entrichten.
2. Einführung eines festen Steuersatzes während des Übergangszeitraums
Vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2028 gilt eine Übergangsregelung. Für Pakete mit einem Wert von höchstens 150 € wird auf Grundlage der HS-Code-Klassifizierung ein fester Zollsatz von 3 € pro Kategorie erhoben.
3. Einführung der individuellen Zollabfertigung pro Paket
Im Zuge der Systemreform wird das bisherige vereinfachte Sammelanmeldungsverfahren abgeschafft. Die neue Regelung schreibt vor, dass alle B2C-Importpakete einer „individuellen Zollabfertigung pro Paket“ unterzogen werden müssen, um die Transparenz der Regulierung zu erhöhen.
4. Betroffene Länder
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden.
Bitte beachten Sie:
Für Bestellungen in die oben genannten Länder wird beim Bezahlvorgang automatisch eine Steuergebühr von 5 % auf den Gesamtbetrag der Bestellung erhoben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.